Elektronisches Reisegenehmigungssystem ESTA

Alle Reisenden im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen VWP (Visa Waiver Program = Visumfreie Einreise für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) müssen vor Reiseantritt über das elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization, ESTA) eine elektronische Reisegenehmigung für Reisen in die USA beantragen.

Die Beförderung oder die Einreise in die USA kann ohne ESTA-Genehmigung verzögert oder verweigert werden!

Die elektronische Reisegenehmigung sollte frühzeitig eingeholt werden. Wir empfehlen, dies schon im Anschluss an die Reisebuchung zu tun, damit es später nicht in Vergessenheit gerät und unliebsame Überraschungen nach sich zieht. Sollten sich die Reisepläne noch ändern, kann das ESTA-Formular nachträglich aktualisiert werden. Die Deadline liegt 72 Stunden vor Abflug.

Seit dem 08.09.2010 muss man eine Einreisegebühr in Höhe von US$ 14 bezahlen.

Die Einreisegebühr wird bei Registrierung über das Online–System ESTA fällig. Die Bezahlung erfolgt nur über Kreditkarte. Derzeit werden MasterCard, VISA, American Express und Discover akzeptiert. Erst wenn die Kreditkartenangaben gemacht wurden, wird die Registrierung bearbeitet. Wenn keine Kreditkarte vorhanden ist, kann auch eine dritte Person den ESTA – Antrag im Namen des Reisenden stellen und die Zahlung für den Reisenden vornehmen.

Wird die Reisegenehmigung erteilt, gilt diese für 2 Jahre oder - sollte der Reisepass vor dieser Frist ablaufen - bis zum Ablaufdatum des Passes. Sie ist für mehrere Einreisen indie USA gültig.

ACHTUNG: Die Erteilung der Reisegenehmigung ist noch keine Garantie für die Einreise! Die finale Entscheidung treffen die Zollbeamten an der Grenze. 

Neues Feature auf der Esta-Webseite ab Sommer 2018
Ab Sommer kann ein Foto des maschinenlesbaren Teils des Reisepasses auf der Website hochgeladen werden. So soll die Zahl von Buchstabendrehern und anderen Übertragungsfehlern beim Ausfüllen des Formulars reduziert werden.

Bitte beachten Sie: Nach den Terroranschlägen in Paris wurde das Visa Waver Programm verschärft. Ab sofort werden auch Deutsche, die eine doppelte Staatsbürgerschaft für die Länder Syrien, Irak, Iran oder Sudan besitzen vom ESTA Programm ausgeschlossen. Das gilt auch für Reisende, die seit dem 11. März 2011 eines der Länder (egal aus welchen Gründen) besucht haben. Alle bereits ausgestellten ESTA Genehmigungen verlieren ihre Wirkung.

Seit Ende Januar 2017 sind vom elektronischen Einreiseverfahren u.a. auch Deutsche ausgeschlossen, die sich ab dem 11. März 2011 in Iran, Syrien, Jemen, Libyen, Somalia, dem Irak oder dem Sudan aufgehalten haben bzw. Menschen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft für diese Länder besitzen. Alle bereits ausgestellten ESTA-Genehmigungen werden für die Personen ungültig.

Für die Einreise in die USA muss von den betroffenen Personen ein Visum beantragt werden!

Das deutschsprachige Informationsblatt zum ESTA erhalten Sie hier, weitere Informationen zum ESTA-Programm finden Sie auf der Homepage des Department of Homeland Security.

Sie können den ESTA-Antrag online ausfüllen.

 

Sie können das Esta auch über einen kostenpflichtigen Visadienst beantragen wie z.B. E-Visum:
ESTA beantragen

 

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