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Visumsarten

Visa-Waiver Programm (VWP)

Deutsche Staatsbürger benötigen im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) kein Visum mehr für die Einreise in die USA.

 

Visa Waiver Program gilt für die USA einschließlich Puerto Rico, Guam und die US-Virgin Islands (Jungferninseln). Bis zu  90 Tage können sich Staatsbürger der u. g. Länder ohne Visums zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in den USA aufhalten oder sie als Transit-Land nutzen.
Auch wenn Sie eine ESTA-Genehmigung haben, kann es sein, dass Sie das Formular I-94W im Flugzeug ausfüllen müssen. In diesem Formular tragen Sie Aufenthaltsdauer und den Zweck Ihrer Reise ein. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie eine identische Kontaktadresse (Hotel, Freunde, etc) angeben, wie bei der ESTA-Beantragung! Unterscheiden sich die Adressen, kann man sich bei der Einwanderungsbehörde ("Immigration") auf zahlreiche Fragen der Beamten gefasst machen.

Der untere Abschnitt des I-94 W-Formulars wird bei der Ankunft abgetrennt und in Ihren Ausweis geheftet. Bei der Ausreise wird dieser Abschnitt an die Fluglinie zurückgegeben.

 

Das  Visa Waiver Programm beinhaltet keine generelle Aufenthaltsgenehmigung. In seltenen Fällen kann es sogar vorkommen, dass der Einreisende an der Grenze abgewiesen wird.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Kurzzeitige Grenzübertritte, wie beispielsweise  nach Kanada oder Mexiko, berechtigen nicht zur Ausstellung eines neuen 90-Tage Visums.

Weitere Voraussetzung für die Einreise in die USA ist der maschinenlesbarer Pass, auch für Kinder (nähere Einzelheiten s. Punkt Dokumente). Der Ausweis muss für die Dauer des USA-Aufenthalts gültig sein, bei einigen Ländern sechs Monate darüber hinaus.
Zudem muss der Reisende im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden) und er muss mit einem Transportunternehmen einreisen, das am das VWP angeschlossen ist. Die meisten Airlines und Reedereien sind das zwar: erkundigen Sie sich aber dennoch bei Buchung, um böse Überraschunegn zu vermeiden, denn sollte dies nicht so sein, benötigen Sie ein Visum!

Das Visa Waiver Programm gilt für Bürger folgender Staaten:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Irland, Island, Italien, Japan, Lichtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Singapur, Spanien

Staatsbürger folgender Staaten benötigen zusätzlich einen E-Pass:
Estland, Lettland, Litauen, Malta,  Republik Korea, Ungarn, Tschechien, Slowakei

Nicht-Einwanderungs-Visum

Reisende, die nicht zur visafreien Einreise unter dem o. g. Visa Waiver Program berechtigt oder nicht von den Visa-Bestimmungen befreit sind, benötigen zur Einreise in die USA ein Nicht-Einwanderungs-Visum (= Non-immigrant Visa). Nicht-Einwanderungs-Visa umfassen Einreisen für Touristen, Geschäftsreisende und in den USA Studierende.

 

Folgende Nichteinwanderungsvisa werden hierbei unterschieden: 
Besuchervisum (B-Visum)
Austauschbesucher (J-Visum)
Studentenvisum (F/M-Visa)
Journalisten/Medien (I-Visum)
Handels- oder Investorenvisum (E-Visum)
vorübergehend Beschäftigte (H/L/O/P/Q-Visum)
Crew-Mitglieder (C1/D-Visa)
Arbeitserlaubnis für Ehepartner von Haltern von E- & L-Visa
Diplomaten, Regierungsbeamte, internationale Organisationen

Das B-Visum muss für Reisen, die die Dauer von 90 Tagen überschreiten und für Besucher, die nicht unter das Visa Waiver Programm (VWP) fallen, beantragt werden. Dies ist nur in Verbindung mit einem Interview in der Frankfurter und der Berliner Botschaft möglich. Ausnahme von der Regel: Personen unter 14 und über 59 Jahren. Sie können das Visum schriftlich beantragen. Erwartet werden Unterlagen über den Reiseplan, Finanzierung des Aufenthalts und Nachweise über die Rückkehrintension. Anträge für Aufenthalte über sechs Monaten hinaus werden besonders sorgfältig geprüft. Eine Verlängerung ist im Gegensatz zu dem VWP grundsätzlich möglich.

Erkundigen Sie sich bitte hinsichtlich der genauen Bestimmungen zur Visumsbeantragung bei der für Sie zuständigen Botschaft! Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können übernimmt Newyork.de keine Gewähr für die Richtigkeit der obigen Angaben.

 

Einwanderungsvisum

Wenn Sie unbegrenzt oder dauerhaft in die USA leben möchten, benötigen Sie ein Einwanderungsvisum (=Immigrant Visa). Nach der Einreise in die USA erhält der Inhaber eines Einwanderungsvisums die sogenannte Permanent Resident Card, auch bekannt als Green Card, die die unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung in den USA umfasst.

Für ein Einwanderungsvisum bedarf es im allgemeinen eines genehmigten Einwanderungsgesuchs. Bestimmte Antragsteller wie bevorzugte Arbeitnehmer, Investoren und Gewinner der sogenannten Green-Card-Lotterie können das Gesuch selbst einreichen. Alle anderen Einwanderer müssen entweder einen Verwandten oder einen Arbeitgeber haben, der das Einwanderungsgesuch für sie einreicht.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Diplomatischen Vertretung der USA in Deutschland.
Alle Angaben ohne Gewähr

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