Anreise per Flugzeug

Von allen größeren deutschen Flughäfen gibt es täglich Verbindungen in die amerikanische Metropole New York. Direktflüge werden von Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf angeboten. Ab Frankfurt dauert der Flug etwa acht Stunden.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum Secure Flight Program, das seit dem 01.11.2010 in Kraft ist!

Die meisten Besucher landen entweder am John F. Kennedy Airport in Queens oder am Newark International Airport in New Jersey. Der La Guardia Airport bedient überwiegend Flüge aus dem Inland und aus Kanada.

Von den Flughäfen in New York City haben Sie mehrere Möglichkeiten, ins Zentrum nach Manhattan zu gelangen. 

Shuttlebus buchen

Vor dem Abflug

Der New-York-Trip beginnt nicht erst mit dem Einchecken. Für viele stellt sich bereits zu Hause die Frage, wie sie mit all dem Gepäck zum Flughafen kommen sollen. Je nach Wohnort und Entfernung zum Flughafen wird ein Taxi teuer; der öffentliche Nahverkehr bietet sich eher nur für Reisende mit leichtem Gepäck an – oder bietet am frühen Morgen noch keine passenden Verbindungen. Bleibt die Fahrt mit dem eigenen PKW. Aber parken am Flughafen ist auch wieder teuer und oft sind geeignete Plätze schwer zu bekommen. Deshalb bietet www.parken-und-fliegen.de einen Vermittlungsservice für günstige Parkplätze in der Nähe des Startflughafens an, inklusive Shuttletransfer zum Terminal.

Am Flughafen

Planen Sie unbedingt ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle und den Weg zum Flugsteig ein! Gerade in der Ferienzeit müssen Sie mit einem sehr hohen Passagieraufkommen und damit deutlich längeren Abfertigungszeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Abflüge an den Wochenenden.
Wir empfehlen, sich spätestens 3 Stunden vor Abflug an den Check-in-Schaltern einzufinden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über Abflugterminal und Schalternummer, um sinnlose (und oft weite) Wege zu vermeiden und beachten Sie ggf. aktuelle Hinweise zur Abfertigungsdauer auf der Website Ihrer Airline bzw. des Flughafenbetreibers.

Gestrandet im Big Apple: Ihre Rechte bei Flugverspätungen in New York

Flugverspätungen sind lästig und können negative Folgen nach sich ziehen. Sei es eine Urlaubsreise nach New York oder ein geschäftlicher Termin – Verspätungen wirken sich nicht positiv aus. Allerdings gibt es einen Lichtblick: In manchen Fällen sind Entschädigungen möglich. Welche Rechte Passagiere bei Flügen nach New York haben, zeigt dieser Artikel.

Flug nach New York ist verspätet – gibt es Entschädigungen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Entschädigung bei Flugverspätung möglich. Allerdings ist das nicht so einfach. Denn diese Entschädigung ist Teil der Rechte, die in der EU-Fluggastrechteverordnung festgesetzt sind. Da New York nicht zur EU gehört, gibt es gewisse Hürden. Bei Flügen innerhalb der EU ist die Regelung klar.

Wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, gibt es auf jeden Fall einen Anspruch auf Entschädigung ab einer gewissen Dauer der Flugverspätung. Das trifft sowohl auf Flüge nach New York als auch auf Flüge von New York zurück nach Deutschland zu. Wird der Flug von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt, deckt die EU-Fluggastrechteverordnung nur Abflüge vom Flughafen in New York ab, nicht aber Flüge, die nach New York gehen.

 

Wie hoch ist die Entschädigung im Falle einer Flugverspätung?

Nicht jede Flugverspätung zieht eine Entschädigung nach sich. Tatsächlich spielt die Dauer der Verspätung eine erhebliche Rolle. Wer länger als drei Stunden auf den verspäteten Flug warten muss, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Neben der finanziellen Entschädigung haben Passagiere während der Wartezeit auch einen Anspruch an Verpflegung. Mahlzeiten sowie Getränke werden von der Fluggesellschaft getragen.

Auch die Entfernung des Reiseziels hat einen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung. Flugverspätungen von Flügen bis 1.500 km können 250 Euro pro Person an Erstattung ermöglichen. Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sind es bis zu 400 Euro. Und bei Flügen außerhalb der EU und über 3.500 km Entfernung können sich Passagiere auf bis zu 600 Euro pro Person einstellen. In diese Kategorie fallen auch Flüge von Deutschland nach New York.

 

Außergewöhnliche Umstände als Ursache für Flugverspätungen

Eine Entschädigung im Falle einer Flugverspätung gibt es nur dann, wenn die Verspätung in die Verantwortung der Airline fällt. Sind außergewöhnliche Umstände die Ursache für die Flugverspätung, besteht keine Möglichkeit auf eine Entschädigung. Dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, Unwetter oder Vogelschlag.

Doch Vorsicht: In manchen Fällen geben Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Ursache an, obwohl das gar nicht der Wahrheit entspricht. Daher sollten Passagiere noch am besten vor Ort Beweise für ein Verschulden der Airline sammeln. Außerdem kann es ratsam sein, einen Experten ins Boot zu holen, der bei der Durchsetzung der Ansprüche hilft.

 

Flugverspätung bei einem Flug nach New York – was tun?

Hat ein Flug nach New York Verspätung, ist das zunächst ärgerlich. Immerhin freut man sich schon auf den Urlaub in den USA. Doch was Passagiere auf jeden Fall tun sollten, ist, einen kühlen Kopf zu bewahren. Es nützt niemandem etwas, wenn man aufgebracht oder sogar panisch wird. Denn vor Ort kann man bereits einiges tun, um sich eine Entschädigung zu sichern.

Zunächst einmal sollte man sich eine schriftliche Bestätigung für die Flugverspätung oder Flugannullierung vom Personal geben lassen. Denn nur dann, wenn eine Tatsache bewiesen werden kann, kann man einen Anspruch erfolgreich durchsetzen. Passagiere sollten sich im Fall der Fälle also einfach an das Flughafenpersonal wenden. Am Check-in-Schalter oder am Gate ist dieses zu finden.

Bei dieser Gelegenheit sollte man auch gleich fragen, ob man den Grund für die Verspätung kennt. Passagieren wird zudem geraten, Anzeigetafeln, auf denen die Verspätung bekannt gegeben wird, abzufotografieren. Jeder Nachweis kann später helfen.

Entstehen durch die Flugverspätung Mehrkosten, gilt es dies ebenfalls nachzuweisen. Betroffene sollten daher alle Belege aufbewahren. Seien das Verpflegung oder auch eine Übernachtung in einem Hotel, falls der Flug erst am nächsten Tag geht – diese Quittungen sind wichtig. Denn die Airline muss Passagieren im Falle einer Verspätung Betreuungsleistungen erbringen.

 

Fazit

Bei Flugverspätungen kommt es nicht nur zu einem zeitlichen Verlust, sondern oftmals auch zu finanziellen Einbußen. Daher gibt es die EU-Fluggastrechtverordnung. Sie regelt, welche Rechte Passagieren im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung eines Flugs zustehen. Bei Flügen nach New York ist eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person möglich. Dazu sollten Betroffene vor Ort unbedingt Beweise und Belege sammeln. Nur so können Ansprüche durchgesetzt werden.


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