Fernab der finanziellen Frage stellen sich viele Besucher in New York vielleicht auch die Frage, ob sie überhaupt alle gekauften Dinge mit nach Hause mitnehmen dürfen. Die Antwort ist Jein. Touristen dürfen fast alles mitbringen, seien es Designer-Taschen, Schmuck, Uhren, Parfüm, elektronische Geräte und vieles mehr. Einige Dinge unterliegen allerdings Verboten und Einschränkungen:
Alkohol
Die Art des Alkohols bestimmt, wie viele alkoholische Getränke oder Alkohol mitgenommen werden darf. Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf Folgendes mit nach Deutschland bringen:
1. Variante:
• Spirituosen über 22 % Alkoholgehalt: bis zu 1 Liter
• ODER Spirituosen bis 22 % Alkoholgehalt: bis zu 2 Liter
• ODER eine anteilige Zusammenstellung der entsprechenden Waren
• Zusätzlich:
• Bier: bis zu 16 Liter
• Nicht schäumender Wein: bis zu 4 Liter
Bei weiteren Einfuhren, die diese Mengen überschreiten, werden bestimmte Abgaben fällig. Beim Schaumwein muss je Liter 2,30 Euro bezahlt werden, Wermutwein, Likörwein und weiterer aromatisierter Wein liegt bei 2,10 Euro pro Liter. Auch für alle weiteren Getränkearten gibt es Einfuhrpreise, die obendrauf gezahlt werden müssen. Generell unterliegen Alkohol und Tabak nicht den 17,5 Prozent, die bei einem Warenwert bis 700 Euro pauschal obendrauf kommen. Stattdessen werden bestimmte Extra-Beträge fällig.
Tabakwaren
Auch hierfür müssen Touristen mindestens 17 Jahre alt sein, um die nachfolgenden Produkte abgabenfrei einzuführen.
• Zigaretten: bis zu 200 Stück
• Zigarillos: bis zu 100 Stück
• Zigarren: bis zu 50 Stück
• Rauchtabak: bis zu 250 Gramm
• alternativ eine anteilige Zusammenstellung der genannten Waren
Sonstiges
Sofern Arzneimittel für den eigenen Bedarf (und daher auch in entsprechender Menge) gedacht sind, dürfen sie ebenfalls abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Sollte der generelle Warenwert 1.500 Euro überschreiten, der mit nach Deutschland zurückgenommen werden soll, dann wird (auch im Falle von Privatgebrauch) vorab eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Bestimmte Regelungen gibt es auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten sowie bei Lebensmitteln.
Wissenswert: Wer sich in New York ein Hoverboard kaufen möchte, muss darauf sehr wahrscheinlich verzichten. Die allermeisten Fluggesellschaften ermöglichen keine Mitnahme. Die Boards gelten aufgrund der 100 Watt überschreitenden Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrengut und dürfen daher in der Regel nicht als Handgepäck oder im Koffer mitgenommen werden.