Zoll-Regeln beim Einfuhr nach dem Shopping in New York


Wer als Shopping-Tourist nach New York kommt, sollte sich über die Regeln informieren. Welche Beträge darf man zollfrei wieder zurückbringen und ab welchen Beträgen gelten bestimmte Sonderregelungen? Wir klären auf.

Eine Reise nach Amerika stellt generell finanziell schon eine recht hohe Belastung dar. Nicht selten wird sogar ein Urlaubskredit aufgenommen, um den Trip zu finanzieren und sich auch vor Ort noch ein paar Sachen leisten zu können. Gerade das Shopping gehört in Amerika, speziell in New York, zu den beliebtesten Zielen von Touristen.

Kein Wunder, vor allem elektronische Geräte, aber auch Mode sind in NY deutlich günstiger zu haben. Günstig aber auch nur, wenn gleichzeitig bestimmte Zollbestimmungen beachtet werden. Alternativ kann es beim Zoll sehr schnell ungemütlich und teuer werden.

Reisefreimenge bei der Ausfuhr beachten

Wer in New York auf Shoppingtour geht, sollte stets beachten: Es dürfen nur Gegenstände

•    für den persönlichen Gebrauch (oder für den Gebrauch eines Haushaltsmitglieds)
•    als Geschenk
•    oder für den Verbrauch

mit nach Hause gebracht werden. Hierbei gibt es einen bestimmten Warenwert, der als „Reisefreimenge“ bezeichnet wird. Dieser Warenwert darf komplett abgabenfrei zurück nach Deutschland gebracht werden.

•    Erwachsene: 430 Euro pro Person
•    Personen unter 15 Jahren: 175 Euro pro Person

Vor dem Abflug sollte daher absolut sichergestellt sein, dass nicht über dem maximalen Warenwert eingekauft wurde.

Wichtig: Unbedingt alle Kassenzettel aufheben, um bei einer eventuellen Stichprobe nachweisen zu können, wie teuer ein Kleidungsstück oder ein Gerät war. Alternativ wird der Warenwert beim Zoll direkt ermittelt oder im blödesten Fall nur geschätzt.

Auch für die Ein- und Ausfuhr von Bargeldmengen bestehen bestimmte Grenzen. Mengen ab einem Betrag von 10.000 US Dollar sind am Zoll meldepflichtig. Hierzu zählen auch Werte von Traveller-Checks. Es ist zwar sinnvoll, bereits im Vorfeld Bargeld in Dollar zu tauschen, eine Kreditkarte bietet gerade in den USA jedoch noch mehr Flexibilität beim Bezahlen.

Eine weitere Alternative, um auf größere Bargeldmengen verzichten zu können sind mobile Bezahldienste wie etwa Apple Pay. Anders als hierzulande ist dies in den USA sehr viel stärker verbreitet. Um den Service zu nutzen ist es notwendig, sich einen passenden Finanzanbieter zu suchen, der ein dazu notwendiges Konto unterstützt. Auch in Deutschland ziehen inzwischen viele Banken nach, sodass man auch zu Hause künftig davon profitieren kann.  

Warenmenge überschreitet die Reisefreimenge

Wer in New York ein wenig mehr zugreifen möchte und größer einkaufen will, kann das natürlich ebenfalls tun. Hierbei ist es aber recht schnell passiert, dass die Reisefreimenge überschritten wird. Was nun?
Fakt ist, dass beim Überschreiten dieses Warenwertes eine Einfuhrabgabe gezahlt werden muss. Hierbei handelt es sich um einen Importzoll, deren Höhe sich ebenfalls wieder an den eingekauften Warenwert richtet.

•    Einkäufe bis 700 Euro pro Person: pauschaler Abgabesatz in Höhe von 17,5 Prozent des Warenwertes
•    Einkäufe ab 700 Euro pro Person: in dieser Situation wird der jeweilige Zollsatz der entsprechenden Ware fällig, dazu die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuern

Was passiert, wenn ich nicht direkt zahlen kann?

Der Zoll fordert die zusätzlichen Abgaben bei der Einreise direkt an. Wer als Reisender nicht direkt vor Ort bezahlen kann, darf natürlich den Flughafen verlassen, muss aber die entsprechende Ware bis zu zehn Tage lang als Pfand beim Zoll lassen.

Beim Zoll muss in der Regel nicht bar bezahlt werden, auch Kartenzahlungen sind möglich. Hierfür ist es wichtig, eine entsprechende Geld- oder Kreditkarte bereitzuhalten, die mit dem nötigen Geld gedeckt ist. Zur Not holen Touristen nach der Einreise Geld vom Automaten ab und können ihre Waren anschließend direkt mitnehmen, wenn sie das Geld beim Zoll hinterlegt haben.
Wichtig: Ob eine Kartenzahlung beim Zoll möglich ist, kann direkt beim jeweiligen Zollamt erfragt werden. Zugelassen sind dem Zoll zufolge

•    VISA (auch Electron)
•    MasterCard
•    Maestro
•    Debitkarten (girocard und electronic cash)

Der Höchstbetrag von 2.000 Euro darf bei einer Kartenzahlung für das Bezahlen eines Bescheids nicht überschritten werden.

Darf ich alles von New York nach Hause mitnehmen?

Fernab der finanziellen Frage stellen sich viele Besucher in New York vielleicht auch die Frage, ob sie überhaupt alle gekauften Dinge mit nach Hause mitnehmen dürfen. Die Antwort ist Jein. Touristen dürfen fast alles mitbringen, seien es Designer-Taschen, Schmuck, Uhren, Parfüm, elektronische Geräte und vieles mehr. Einige Dinge unterliegen allerdings Verboten und Einschränkungen:

Alkohol


Die Art des Alkohols bestimmt, wie viele alkoholische Getränke oder Alkohol mitgenommen werden darf. Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf Folgendes mit nach Deutschland bringen:

1. Variante:
•    Spirituosen über 22 % Alkoholgehalt: bis zu 1 Liter
•    ODER Spirituosen bis 22 % Alkoholgehalt: bis zu 2 Liter
•    ODER eine anteilige Zusammenstellung der entsprechenden Waren
•    Zusätzlich:
•    Bier: bis zu 16 Liter
•    Nicht schäumender Wein: bis zu 4 Liter

Bei weiteren Einfuhren, die diese Mengen überschreiten, werden bestimmte Abgaben fällig. Beim Schaumwein muss je Liter 2,30 Euro bezahlt werden, Wermutwein, Likörwein und weiterer aromatisierter Wein liegt bei 2,10 Euro pro Liter. Auch für alle weiteren Getränkearten gibt es Einfuhrpreise, die obendrauf gezahlt werden müssen. Generell unterliegen Alkohol und Tabak nicht den 17,5 Prozent, die bei einem Warenwert bis 700 Euro pauschal obendrauf kommen. Stattdessen werden bestimmte Extra-Beträge fällig.

Tabakwaren

Auch hierfür müssen Touristen mindestens 17 Jahre alt sein, um die nachfolgenden Produkte abgabenfrei einzuführen.
•    Zigaretten: bis zu 200 Stück
•    Zigarillos: bis zu 100 Stück
•    Zigarren: bis zu 50 Stück
•    Rauchtabak: bis zu 250 Gramm
•    alternativ eine anteilige Zusammenstellung der genannten Waren

Sonstiges

Sofern Arzneimittel für den eigenen Bedarf (und daher auch in entsprechender Menge) gedacht sind, dürfen sie ebenfalls abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Sollte der generelle Warenwert 1.500 Euro überschreiten, der mit nach Deutschland zurückgenommen werden soll, dann wird (auch im Falle von Privatgebrauch) vorab eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Bestimmte Regelungen gibt es auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten sowie bei Lebensmitteln.

Wissenswert: Wer sich in New York ein Hoverboard kaufen möchte, muss darauf sehr wahrscheinlich verzichten. Die allermeisten Fluggesellschaften ermöglichen keine Mitnahme. Die Boards gelten aufgrund der 100 Watt überschreitenden Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrengut und dürfen daher in der Regel nicht als Handgepäck oder im Koffer mitgenommen werden.

Den Wechselkurs beachten

Wer nach New York zum Shopping fliegt und die Zollbestimmungen beachtet, kann seine wahre Freude haben. Noch besser ist es, wenn auch der Wechselkurs gerade günstig steht. Häufig fliegen Touristen in der Weihnachtszeit nach NY, um die festlichen Weihnachtsmärkte und geschmückten Einkaufsstraßen unsicher zu machen.

Um vom eigenen Budget noch mehr rauszuholen, ist ein günstiger Wechselkurs das A und O. Wichtig hierbei ist allerdings ebenfalls die Beachtung des Warenwertes.

Ein schönes Schnäppchen kann schnell zum Alptraum werden, wenn bei der Ausreise am Flughafen Gebühren und im schlimmsten Fall auch Strafen drohen (sofern beispielsweise die Angaben falsch getätigt wurden).

Gilt der Warenwert auch bei geschenkten Gegenständen?

Diese Frage ist berechtigt, denn viele Touristen gehen davon aus, dass sie Zollgebühren möglicherweise nur auf eigene, gekaufte Gegenstände zahlen müssen. Leider nein, denn der Zoll geht von einem Warenwert aus, nicht von der Frage, ob die Gegenstände selbst gekauft oder geschenkt wurden.

Vor ein paar Jahren wurden zwei Luxusuhren bei einem Fußballfunktionär sichergestellt. Es gab Berichte, dass diese Person 250.000 Euro Strafe zahlen musste, obwohl die Uhren angeblich nur geschenkt waren und nicht selbst gekauft. Dennoch machte das beim Zoll keinen Unterschied, da der reine Warenwert der eingeführten Waren zählte.

Was tun bei bereits existierenden Produkten?

Wer beispielsweise mit einem relativ neuen Laptop oder noch fast ungetragenen Klamotten nach New York reist, bereitet sich vielleicht aus seiner Sicht gut vor. Fakt ist aber auch, dass bei der Ausreise möglicherweise davon ausgegangen werden könnte, dass diese Waren neu gekauft wurden.

Die Beweislast, dass dem nicht so ist, liegt IMMER beim Reisenden. Das bedeutet, dass (gerade bei teureren Geräten), die schon vor dem Flug im Besitz der Person waren, am besten eine Rechnung dabei sein sollte. So kann belegt werden, dass das Gerät einem bereits gehörte, bevor der Flug angetreten wurde.

Gut zu wissen: Um sich vorher verbindlich zu informieren, inwiefern bestimmte Waren angemeldet oder eingeführt werden dürfen, ist eine Anfrage am Telefon (allerdings mit unverbindlicher Aussage) oder eine Anfrage beim Zoll (mit verbindlicher Aussage) möglich.

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